Profil Schatzmeister



  • Verantwortlich im Sinne BGB § 26
  • Kassen- und Buchführung
  • Planung der finanziellen Struktur des HSC
  • Erstellung des Jahresbudgets
  • Erstellung der Kassenberichte und Jahresabschlüsse
  • Personalwesen
  • Genehmigung von Zahlungsverpflichtungen und Freigabe von Zahlungen
  • Gehalts- und Vergütungswesen
  • Steuer- und Versicherungsangelegenheiten
  • Verträge
  • Ansprechpartner der Geschäftsstelle
  • Wahrung, Vertretung und Umsetzung der vereinspolitischen Interessen
Anmerkung:
BGB § 26 Vorstand; Vertretung
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.
(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.


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