Profil 1. Vorsitzender



  • Vorstand im Sinne BGB § 26
  • Vertretung des Vorstandes im Innen- und Außenverhältnis
  • Mitglied im Vorstand des Sportteam Hamburg e.V.
  • Mitglied im Förderverein für das alte Eingangsgebäude des Sommerbades Ohlsdorf e.V.
  • Vorsitz im Vorstand des HSC
  • Personalwesen
  • Verträge
  • Planung der finanziellen Struktur des HSC
  • Genehmigung von Zahlungsverpflichtungen und Freigabe von Zahlungen
  • Wahrung, Vertretung und Umsetzung der vereinspolitischen Interessen
  • Ehrungen
  • Repräsentationsaufgaben
  • Verbindungen zu den Institutionen
    • Sportbund
    • Schwimmverband
    • Bäderland Hamburg GmbH
    • AK-Eilbek
    • Sportclub Alstertal-Langenhorn e.V.
    • AGN - Nord
Anmerkung:
BGB § 26 Vorstand; Vertretung
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.
(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.


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