Profil 2. Vorsitzender



  • Verantwortlich im Sinne BGB § 26 bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden
  • Mitglied im Sportteam Hamburg e.V.
  • Mitglied im Förderverein für das alte Eingangsgebäude des Sommerbades Ohlsdorf e.V.
  • Vertreter des 1. Vorsitzenden im Vorstand des HSC
  • Wahrung, Vertretung und Umsetzung der Vereinspolitischen Interessen
  • Repräsentationsaufgaben
  • Verbindung zu den Institutionen
    Hamburger Sportbund
    AGN-Nord
Anmerkung:
BGB § 26 Vorstand; Vertretung
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.
(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.


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