2. Vorsitzender
Geschäftsfelder des 2. Vorsitzenden
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB, gemäß § 21 (2) der Satzung,
- Vertreter des 1. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister im Sinne des § 26 BGB nach außen, gemäß § 21 (2) der Satzung,
- Vertreter des 1. Vorsitzenden zu den politischen Gremien und Behörden,
- Ansprechpartner für die Präventionsbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt im Sport, das heißt für den weiblichen und männlichen Part,
- Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes,
- Ansprechpartner für die Koordination zwischen Schulen und Vereinsangelegenheiten,
- Vertretung der vakanten Position des Schwimmwartes,
- Erstellung eines schriftlichen Jahresberichts,
- Repräsentationsaufgaben und Ehrungen.